Bei einer Berufung entstehen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten.

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher fallen in der Regel auch die Kosten aus.

Hinzu kommen die Anwaltskosten für die rechtliche Beratung, die Ausarbeitung der Schriftsätze sowie die Vertretung vor Gericht. Auch sie bemessen sich nach dem Streitwert.

 

Wichtig: Im Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist also zwingend erforderlich.

 

Das Kostenrisiko sollten Sie von Anfang an im Hinterkopf behalten. Fehler können hier schnell teuer werden, denn wer den Prozess verliert, muss in der Regel nicht nur die eigenen Kosten tragen, sondern auch die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite.