Wir sind sicher nicht die günstigste Kanzlei, aber wir arbeiten mit einem fairen und transparenten Vergütungsmodell: Unser Zeithonorar beträgt 300 € zzgl. MwSt, d.h. 357 € inkl. MwSt. bei minutengenauer Abrechnung. Die minimale Vergütung beträgt dabei die streitwertabhängige Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese ist die gesetzlich die vorgesehene Mindestvergütung. Der Streitwert der Berufung bemisst sich nach dem, was Sie in der Berufung erreichen wollen. Wurden Ihnen z.B. im erstinstanzlichen Urteil von Ihrer Klage über 100.000€ nur 10.000€ zugesprochen, und Sie möchten in zweiter Instanz eine volle Verurteilung des Gegners zur Zahlung der 100.000 € erreichten, dann beträgt der Streitwert der Berufung die Differenz zum Urteil in erster Instanz, also 90.000 €.