„Ihr Fall ging in erster Instanz verloren – und Sie fragen sich, wie es weitergeht? Wie man noch gewinnen kann? Ob sich eine Berufung lohnt? Und ob sie bisher bestmöglich vertreten wurden?“
Herzlich Willkommen bei den BERUFUNGSANWÄLTEN.
Mit dieser Seite informieren wir, die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte, über unsere Tätigkeit in zweiter Instanz. Einer unserer Schwerpunkte ist die Vertretung in Berufungsverfahren in Zivilsachen vor den Oberlandesgerichten. Durch jahrelange Erfahrung mit der Vertretung in zweiter Instanz bundesweit haben wir die Expertise, um Ihnen weiterzuhelfen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen verständlich erläutert, um die Erfolgschancen in Ihrem Fall zu maximieren.

Sie haben einen Zivilprozess in erster Instanz verloren und fragen sich nun, wie es weitergeht? Mit dieser Frage sind Sie bei uns richtig:
Die Entscheidung des Gerichts in 1. Instanz ist noch nicht endgültig.
Die Berufung ist das richtige Rechtsmittel gegen Urteile der Amtsgerichte und der Landgerichte in 1. Instanz. Mit der Berufung werden die von dem Gericht getroffenen Feststellungen überprüft und können gegebenenfalls beseitigt werden.
Für Unerfahrene ist es zunächst schwer, die Erfolgschancen einzuschätzen. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung, ob sich der Schritt in die Berufungsinstanz lohnt.
Anwaltliche Unterstützung in der Berufungsinstanz
Die Berufung im Zivilrecht ein äußerst komplexer und damit schwer durchschaubarer Vorgang. Berufungen scheitern daher oft schon an der Zulassung. Fehler, etwa in Bezug auf die Einhaltung der Fristen oder in der Begründung, können schnell dazu führen, dass das Rechtsmittel unzulässig wird. Damit eine Berufung Erfolg hat, sind zahlreiche Voraussetzungen einzuhalten. Hierzu ist Erfahrung nötig – unsere Anwälte beschäftigen sich seit vielen Jahren mit Verfahren in der Berufungsinstanz in verschiedenen Rechtsgebieten.
Mithilfe dieser Erfahrung helfen unsere Experten gerne auch Ihnen mit der Durchsetzung Ihrer Rechte in der Berufungsinstanz
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte können Ihren Fall prüfen, die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und eine geeignete Strategie für das weitere Vorgehen entwickeln. Gerade mit Blick auf mögliche Kosten und Risiken ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung meist sehr sinnvoll.
Die anwaltliche Vertretung ist im Berufungsverfahren allein schon
deswegen unverzichtbar, da in der Berufungsinstanz Anwaltszwang besteht.
Sie sind noch unsicher, ob sich eine Berufung in Ihrem Fall lohnt?
DIE BERUFUNGSANWÄLTE: Ihr Expertenteam von Dr. Lindner Rechtsanwälte
Für Berufungen gibt es in unserem Kanzleiteam spezialisierte Ansprechpartner:
– RAin Jennifer Hofmann, LL.M.
– RA Dr. Michael Koenen
– RA Dr. Christoph Lindner
Wir sind das Team von Dr. Lindner Rechtsanwälte aus Rosenheim und Regensburg.
Erfahren Sie hier mehr über unser Expertinnen und Experten.
Erfahren Sie hier mehr über unser Expertinnen und Experten.
Erfahren Sie hier mehr über unser Expertinnen und Experten.
Unser Kanzleiteam mit Standorten in Rosenheim und Regensburg vertritt Mandanten aus ganz Deutschland und Europa vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland. Auf Grund der weitreichenden Verbreitung der Videoverhandlung ist Fachkompetenz deutlich wichtiger als der Sitz des Rechtsanwalts. Wir haben insbesondere Erfahrung vor folgenden Oberlandesgerichten:
OLG München, OLG Nürnberg, OLG Bamberg, OLG Stuttgart, KG Berlin (so heißt das OLG in Berlin), OLG Koblenz, OLG Zweibrücken, Brandenburgisches OLG, OLG Celle, OLG Frankfurt a. M., Thüringer OLG (OLG Jena), OLG Düsseldorf, OLG Rostock, Schleswig-Holsteinisches OLG (OLG Schleswig), OLG Oldenburg, und dem OLG Hamm.
Wir freuen uns auf das Verfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht in Ihrem Fall.
Was bedeutet eine Berufung im Zivilrecht?
Mit einer Berufung können Sie gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgehen. So wird die Entscheidung zunächst nicht rechtskräftig, sondern von der nächsthöheren Instanz erneut geprüft. Hat also zuerst das Amtsgericht entschieden, kann im Zuge der Berufung das Landgericht den Fall neu bewerten und gegebenenfalls ein anderes Urteil verkünden.
Gerade im Kaufrecht kommen Berufungen häufig vor, etwa bei Streitigkeiten über Mängel, beim Rücktritt von Kaufverträgen oder bei Schadensersatzansprüchen.
Abgrenzung Revision und Berufung
Die Revision beschränkt sich auf die rechtliche Überprüfung der Entscheidung. Neue Tatsachen werden dabei meist nicht mehr berücksichtigt. Dagegen ermöglicht die Berufung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine erneute Prüfung des Falls.
Wann ist eine Berufung im Kaufrecht sinnvoll?
Ob sich eine Berufung lohnt, hängt stark von Ihrem individuellen Fall ab.
Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im erstinstanzlichen Verfahren Fehler passiert sind – etwa bei der Bewertung von Beweisen oder bei der rechtlichen Einordnung. In dem Fall besteht durchaus Aussicht auf Erfolg.
Eine konkrete Einschätzung kann aber nur ein erfahrener Rechtsanwalt vornehmen.
Fristen und Voraussetzungen
Wenn Sie Berufung einlegen möchten, sind dabei besonders folgende Punkte zu beachten:
- Die Frist: Sie beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Urteils
- Der Streitwert: Er muss über 600 Euro liegen (es sei denn, das Gericht lässt die Berufung ausdrücklich zu)
- Die Begründung: Sie müssen innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Urteils darlegen, warum Sie Berufung einlegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist auch verlängert werden, etwa wenn die Gegenseite dem zustimmt oder das Gericht dies für erforderlich hält.
In der Praxis sollten Sie sich allerdings nicht auf die Möglichkeiten zur Verlängerung verlassen und besser schnell handeln.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Bei einer Berufung entstehen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher fallen in der Regel auch die Kosten aus.
Hinzu kommen die Anwaltskosten für die rechtliche Beratung, die Ausarbeitung der Schriftsätze sowie die Vertretung vor Gericht. Auch sie bemessen sich nach dem Streitwert.
Wichtig: Im Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist also zwingend erforderlich.
Das Kostenrisiko sollten Sie von Anfang an im Hinterkopf behalten. Fehler können hier schnell teuer werden, denn wer den Prozess verliert, muss in der Regel nicht nur die eigenen Kosten tragen, sondern auch die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Berufung im Kaufrecht?
Wie hoch die Erfolgschancen sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Jeder Fall ist anders und muss individuell geprüft werden.
Entscheidend ist zum Beispiel, welche Argumente für Sie sprechen, wie die Beweise bewertet werden und wie das Gericht den Fall rechtlich einordnet.
Ob die Berufung tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat, sollte für den Einzelfall immer sorgfältig geprüft werden. Dabei ist eine fundierte anwaltliche Einschätzung entscheidend.
Eine Berufung ist wie Schach. Zu viele Anwälte spielen hier aber Dame, Mühle oder Mensch-ärgere-dich-nicht. Wir wissen, wie der nächste Zug in Ihrem Fall aussehen muss.







