Berufung im Zivilrecht – was gilt es zu beachten?
Bei der Frage, ob eine Berufung gegen Ihr zivilrechtliches Urteil eingelegt werden soll, sind zunächst grundsätzliche Themen zu klären. Hier wollen wir Sie informieren, welche Fragen sich üblicherweise vor der Einlegung einer Berufung stellen und welche Möglichkeiten es für Sie gibt.


Fragen rund um die Finanzierung einer Berufung im Zivilrecht
Insbesondere die Finanzierung muss vorab geklärt werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Finanzierung des Vorgehens gegen ein Urteil mithilfe der Einlegung einer Berufung ablaufen kann.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und für den konkreten Rechtsstreit Versicherungsschutz gewährt wird, übernimmt diese grundsätzlich auch die erstattungsfähigen Prozesskosten der Berufungsinstanz. Hierzu muss eine entsprechende Deckungszusage der Versicherung eingeholt werden. Die Kostenübernahme richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Wenn bei Ihnen eine Rechtsschutzversicherung besteht, stellen wir für Sie eine entsprechende Deckungsanfrage für die Übernahme der Prozesskosten in der Berufungsinstanz.
Eine Möglichkeit der Finanzierung der Berufung ist die sogenannte Prozessfinanzierung. Wie eine solche Finanzierung abläuft und welche Besonderheiten dabei bestehen, erfahren Sie hier:
Kann ich meine Berufung über einen Prozessfinanzierer finanzieren lassen?
Ja. Bei der Prozessfinanzierung, oft auch Prozesskostenfinanzierung genannt, übernimmt ein gewerblicher Finanzierer sämtliche Kosten des Rechtsstreits: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten und – falls Sie verlieren – auch die Kosten der Gegenseite. Im Gegenzug wird der Finanzierer im Erfolgsfall an dem beteiligt, was Sie tatsächlich erhalten. Verlieren Sie, trägt er das Kostenrisiko. Prozessfinanzierer steigen auch erst in der zweiten Instanz ein, selbst wenn die erste Instanz verloren wurde. Gerade dann ist das Kostenrisiko besonders spürbar, denn die Kosten der ersten Instanz sind bereits angefallen und in der Berufung kommen erneut Gerichtskosten sowie die Kosten beider Anwälte hinzu.
Welche Prozessfinanzierer kommen in Betracht?
Am Markt gibt es Finanzierer, die Verfahren aus vielen Rechtsgebieten übernehmen, und solche, die sich auf einzelne Bereiche spezialisiert haben. Eine Option ist die Erbrechtsfinanzierungs GmbH, die neben erbrechtlichen Streitigkeiten wie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch andere zivilrechtliche Klagen finanziert, einschließlich Berufungsverfahren. Vergleichen Sie vor Vertragsschluss insbesondere die Höhe der Beteiligung, den Mindeststreitwert und die Regelungen zu Vergleich und vorzeitiger Beendigung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfrage.
Was kostet eine Prozessfinanzierung?
Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer zunächst die von ihm verauslagten Kosten zurück. Vom verbleibenden Erlös erhält er eine Beteiligung, die marktüblich zwischen etwa 20 und 35 % liegt, je nach Streitwert, Risiko und Verfahrensdauer. Im Misserfolgsfall entstehen Ihnen keine Kosten. Sie geben also einen Teil des Erlöses ab und sind dafür vollständig vom Kostenrisiko befreit.
Welche Voraussetzungen muss mein Fall für eine Prozessfinanzierung erfüllen?
Prozessfinanzierer prüfen im Wesentlichen drei Punkte: die Erfolgsaussichten der Berufung, die Höhe des Streitwerts und die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite. Beim Streitwert kommt es nicht auf die ursprüngliche Klagesumme an, sondern auf den Wert dessen, was Sie mit der Berufung noch erreichen wollen. Da in der Berufung höhere Gebühren anfallen und das Risiko steigt, verlangen Finanzierer hier meist einen Berufungsstreitwert ab etwa 100.000 €.
Reicht die Berufungsfrist für eine Finanzierungsanfrage aus?
Die Frist zur Einlegung der Berufung ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden (§ 517 ZPO). Eine Finanzierungsanfrage sollte daher unmittelbar nach Zustellung des Urteils gestellt werden. In der Praxis wird die Berufung zunächst fristwahrend eingelegt; die Finanzierungsentscheidung fällt dann bis zur Berufungsbegründung, deren Frist nach § 520 Abs. 2 ZPO verlängert werden kann. Wird die Berufung zurückgenommen, bevor die Begründung bei Gericht eingegangen ist, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr von 4,0 auf 1,0 (Nr. 1221 KV GKG). Wir bereiten die Unterlagen für den Finanzierer regelmäßig so auf, dass dieser zügig entscheiden kann.
Behalte ich bei einer Prozessfinanzierung die Kontrolle über das Verfahren?
Ja. Sie bleiben Partei, und Ihr Anwalt ist allein Ihnen verpflichtet. Damit er den Finanzierer über den Verfahrensstand informieren darf, entbinden Sie ihn insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Bei wesentlichen Entscheidungen, insbesondere beim Abschluss eines Vergleichs, sehen Finanzierungsverträge in der Regel eine Abstimmung mit dem Finanzierer vor. Achten Sie darauf, wie diese Mitsprache im Vertrag konkret geregelt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Prozessfinanzierung und Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO setzt voraus, dass Sie die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Zudem schützt sie nicht vor den Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren (§ 123 ZPO). Die Prozessfinanzierung ist unabhängig vom Einkommen und deckt das gesamte Kostenrisiko einschließlich der gegnerischen Kosten. Besteht Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung, ist diese allerdings vorrangig, da sie keinen Anteil am Erlös kostet.
(Illustrationen erstellt mithilfe von KI)