Mit der Berufung kann eine Partei eine für Sie ungünstige Entscheidung durch ein höheres Gericht überprüfen und gegebenenfalls beseitigen lassen, bevor die Entscheidung in erster Instanz rechtskräftig wird. Es wird also der Rechtsstreit fortgesetzt mit dem Ziel, doch noch eine günstige anderweitige Entscheidung zu erreichen. Durch die fristgerechte Einlegung der Berufung wird die Rechtskraft der Entscheidung in erster Instanz gehemmt. Dies nennt man Suspensiveffekt.