Mit der Berufung kann eine Partei eine für Sie ungünstige Entscheidung durch ein höheres Gericht überprüfen und gegebenenfalls beseitigen lassen, bevor die Entscheidung in erster Instanz rechtskräftig wird. Es wird also der Rechtsstreit fortgesetzt mit dem Ziel, doch noch eine günstige anderweitige Entscheidung zu erreichen. Durch die fristgerechte Einlegung der Berufung wird die Rechtskraft gehemmt. Dies nennt man Suspensiveffekt. Zudem wird das Verfahren durch die Einlegung der Berufung der höheren Instanz anhängig, was als Devolutiveffekt bezeichnet wird.