Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die erste Instanz bezahlt hat, bestehen sehr gute Chancen, dass auch für die zweite Instanz Deckung erteilt wird. Eine Deckungsanfrage sollte auf Grund der kurzen Berufungsfrist so früh wie möglich nach Erhalt des abweisenden Urteils erster Instanz gestellt werden. Die Deckungsanfrage sollte zumindest stichpunktartig begründen, warum ein Vorgehen gegen das Urteil erfolgsversprechend ist. Wir übernehmen derartige kurzfristige Deckungsanfragen und Maßnahmen zur Beschleunigung der Prüfung bei den Rechtsschutzversicherungen regelmäßig. Wir haben auch bereits einige erfolgreiche Klagen gegen Rechtsschutzversicherungen geführt, die eine Deckung zu Unrecht verweigert haben.