Hierzu folgendes Beispiel: Haben Sie eine Klage über 100.000 € in erster Instanz nur zu 10.000 € gewonnen und zu 90.000 € verloren, und gehen nur Sie in Berufung, so gilt: die 10.000 € aus erster Instanz kann Ihnen das Berufungsgericht nicht mehr nehmen, denn nach § 528 ZPO gilt: „Der Prüfung und Entscheidung des Berufungsgerichts unterliegen nur die Berufungsanträge. Das Urteil des ersten Rechtszuges darf nur insoweit abgeändert werden, als eine Abänderung beantragt ist.“ Anders ist es nur, wenn ebenso der Gegner Berufung einlegt, weil er auch die Zahlung von 10.000 € nicht akzeptieren möchte. Dann kann das Berufungsgericht in jede Richtung entscheiden.