Wenn Sie weiter Vertrauen zu Ihrem Anwalt in erster Instanz haben und sich dieser im Berufungsrecht sicher fühlt, sind dies gute Vorzeichen. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass man durch die Vorbefassung in erster Instanz als Anwalt zu viel Wissen und Kontext zu dem Fall und dadurch wesentliche Punkte aus den Augen verlieren kann. Zudem tangiert es einen Anwalt immer auch persönlich den Fall in I. Instanz nicht gewonnen zu haben. Um diese Problematik zu vermeiden haben wir in unserem Anwaltsteam eine besondere Bearbeitungsstrategie entwickelt: Unsere Hauptsachbearbeiter Rotieren bei einem neuen Rechtszug oder es wird ein Kollege als unabhängiger Berater für ein Vier-Augen-Prinzip hinzugezogen. Dieses Vorgehen bietet nicht nur einen „frischen Blick“ auf Ihr Verfahren, sondern ermöglicht zugleich eine kritische und unvoreingenommene Neubewertung der bisherigen Prozessführung durch die Expertise eines zweiten Anwalts.