Wenn Sie weiter Vertrauen zu Ihrem Anwalt in erster Instanz haben und sich dieser im Berufungsrecht sicher fühlt, sind dies gute Vorzeichen. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass man durch die Vorbefassung in erster Instanz als Anwalt zu viel Wissen und Kontext zu dem Fall hat, und außerdem auch etwas persönlich tangiert ist, nicht gewonnen zu haben. Wenn unser Anwaltsteam bereits in erster Instanz befasst war, haben wir entweder eine Rotation im Hauptbearbeiter oder ein Vier-Augen-Prinzip.