In einer idealen Welt wäre das sicher so. Davon können Sie und sollten Ihre Anwälte aber nicht ausgehen. Unserer Erfahrung nach lesen die Richterinnen und Richter an den Oberlandesgerichten in der Regel folgende Schriftstücke: 1. Das Urteil 2. Die Berufungsbegründung und entscheiden sodann, ob die Berufung verworfen oder zurückgewiesen werden soll. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber mit diesem Szenario sollten Sie rechnen. Für die Berufungsbegründung gilt daher, dass sie alle wesentlichen Aspekte der Berufung enthalten muss und aus sich selbst verständlich sein soll.