Die Berufung ist das richtige Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts oder des Landgerichts in der 1. Instanz. Grundsätzlich ist das Berufungsgericht dabei an die Tatsachenfeststellungen der 1. Instanz gebunden, möglich ist jedoch die Kontrolle auf Fehler hin und die Beseitigung ebendieser. Auch ist das Vorbringen neuer Tatsachen mit den Einschränkungen gemäß § 531 Abs. 2 ZPO zulässig.