Ein Berufungsverfahren ist hoch formalisiert und im Ablauf völlig anders als das Verfahren in erster Instanz. Es reicht bei Weitem nicht, das Urteil in erster Instanz als falsch darzustellen. Im Gegenteil, es gibt eine Reihe von strengen Formvorschriften, die zwingend zu beachten sind. Denn sonst droht das „Fallbeil der Berufung“, die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO. Daher ist Berufung eine Materie für Spezialisten in der Prozessführung.